NRW: E-Klausur

Ab dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen (sog. E-Klausur).

Eine Kandidatin sitzt vor einem Prüfungslaptop während des E-Exams im Jura (1. Staatsexamen). Zu sehen ist die IQUL Software Q-Exam, die für die Durchführung der Prüfung verwendet wird. Die Kandidatin tippt eifrig in die Prüfung. E-Exam im Jura: Kandidatin bei der Prüfung mit IQUL Software

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